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Verkaufsbedingungen für Endnutzer, die Produkte Dritter kaufen

Verkaufsbedingungen für Endnutzer, die Produkte Dritter kaufen, die von Sigma-Aldrich, Inc. (nachfolgend „Sigma-Aldrich“) verkauft werden

26. August 2015

Geschäftsbedingungen für die USA

  1. Annahme der Bedingungen – Mit dem Kauf und der Annahme der Lieferung von Produkten, die von Drittanbietern („Anbieter“) hergestellt und geliefert und über die E-Commerce-Website von Sigma-Aldrich verkauft werden („Produkte“), erklären Sie sich damit einverstanden, an diese Geschäftsbedingungen (die „Geschäftsbedingungen“) gebunden zu sein. Bestimmungen oder Bedingungen, die in einem Bestellformular oder einem anderen von Ihnen übermittelten Dokument aufgeführt sind und im Widerspruch zu diesen Geschäftsbedingungen stehen bzw. diese ergänzen, werden zurückgewiesen, abgelehnt und gelten als nichtig und wirkungslos.

  2. Änderungen – Änderungen an von Ihnen aufgegebenen Bestellungen können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Sigma-Aldrich vorgenommen werden und solche Änderungen können abweichende Bedingungen erfordern, einschließlich einer Änderung des Preises und/oder Liefertermins. Aufgegebene Bestellungen können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Sigma-Aldrich storniert werden, wobei die Zustimmung von Ihrer Zahlung von Kosten oder anderen Aufwendungen, die Sigma-Aldrich entstanden sind, abhängen kann, insbesondere Lager- und Versandkosten, Kosten für die Herstellung nicht standardmäßiger Materialien, Kosten für den Kauf von Einwegmaterialien, Stornierungskosten, die Sigma-Aldrich von seinen Lieferanten auferlegt werden, und alle anderen Kosten (einschließlich Anbieterkosten), die sich aus der Stornierung ergeben. Eine geprüfte Kostenaufstellung, die von einem Verantwortlichen oder anderen bevollmächtigten Vertreter von Sigma-Aldrich ausgestellt wurde, gilt mit Blick auf die Höhe dieser Kosten als bindend. Sigma-Aldrich behält sich das Recht vor, eine Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren, wenn Sie diese Geschäftsbedingungen nicht einhalten, Ihrerseits ein Konkurs, eine Insolvenz, eine Auflösung oder ein Zwangsverwaltungsverfahren vorliegt oder wenn ein Ereignis eintritt, aufgrund dessen Sigma-Aldrich Ihre Bereitschaft oder Fähigkeit zur Leistungserbringung nach vernünftigem Ermessen infrage stellt.

  3. Lieferung, Beanstandungen – Alle Verkäufe werden frei Frachtführer (FCA) (gemäß Definition in den Incoterms der Internationalen Handelskammer (Überarbeitung 2010)) Stadt und Staat des Anbieters geliefert, sofern nichts anderes angegeben ist. Wenn Versand- oder Bearbeitungsgebühren ausgewiesen oder in Rechnung gestellt werden, beinhalten sie zusätzlich zu den tatsächlichen Frachtkosten auch Gebühren. Die Lieferung von Produkten an den Frachtführer am Versandort des Anbieters stellt eine Lieferung an Sie dar und Sie tragen alle Risiken eines Verlusts oder Schadens auf dem Transportweg. Die allgemeine Versandmethode für die einzelnen Artikel ist auf der Internetseite im Bereich Baustein-Explorer in den häufig gestellten Fragen aufgeführt. Dennoch kann jeder Anbieter im eigenen Ermessen die genaue Versandmethode für bestimmte Lieferungen festlegen. Lieferungen können in Teillieferungen erfolgen. Dabei sind alle Teillieferungen getrennt in Rechnung zu stellen und bei Fälligkeit zu zahlen, ungeachtet späterer Lieferungen. Eine Lieferverzögerung bei einer Teillieferung entbindet Sie nicht von Ihren Verpflichtungen zur Annahme der übrigen Lieferungen. Sie müssen gemäß dem vorliegenden Dokument versandte Produkte unverzüglich nach Erhalt prüfen und Sigma-Aldrich schriftlich über etwaige Beanstandungen aufgrund von Fehlmengen, Mängeln oder Schäden in Kenntnis setzen und die Produkte verwahren, bis Sie von Sigma-Aldrich schriftliche Anweisungen zum weiteren Vorgehen erhalten. Wenn Sie Sigma-Aldrich nicht innerhalb von fünf Tagen ab Erhalt der Produkte benachrichtigen, wird verbindlich angenommen, dass diese Produkte den Geschäftsbedingungen entsprechen und Sie diese unwiderruflich angenommen haben.

  4. Verzug – Die angegebenen Liefertermine sind lediglich Schätzungen und stellen kein Versprechen seitens Sigma-Aldrich dahingehend dar, dass der Anbieter die Produkte sicher bis zu einem bestimmten Datum liefern wird. Sigma-Aldrich haftet nicht für Verluste, Schäden oder Strafzahlungen infolge eines Leistungsverzugs oder einer Nichterfüllung gemäß dem vorliegenden Dokument aus Gründen, die außerhalb der vertretbaren Kontrolle von Sigma-Aldrich liegen, insbesondere erfolglos gebliebene Reaktionen, Handlungen Ihrerseits, Embargos oder andere staatliche Maßnahmen, Vorschriften oder Anordnungen, die sich auf die Ausübung der Geschäftstätigkeit von Sigma-Aldrich ausüben, Feuer, Explosion, Unfälle, Diebstahl, Vandalismus, Aufruhr, Krieg, Streik oder sonstige Arbeitsschwierigkeiten, Blitzschlag, Überschwemmung, Sturm oder andere Ereignisse höherer Gewalt, Transportverzögerungen oder die Unfähigkeit, notwendige Arbeitskräfte, Kraftstoffe, Materialien, Vorräte oder Energie zu den aktuellen Preisen zu beziehen. Wenn ein solches Ereignis länger als 180 Tage andauert, kann jede Partei Ihre Bestellung beenden. In diesem Fall müssen Sie Sigma-Aldrich alle angemessenen Aufwendungen erstatten, die Sigma-Aldrich infolge der Beendigung entstehen. Bei Verzögerungen hinsichtlich der Lieferung oder Leistung, die auf höhere Gewalt oder ein Verschulden Ihrerseits zurückzuführen sind, wird der Termin der Lieferung oder Leistung um einen im gegenseitigen Einvernehmen festgelegten Zeitraum verschoben. Sollte Sigma-Aldrich aus anderen als den vorstehenden Gründen in Verzug sein, besteht Ihre einzige Abhilfe gegenüber Sigma-Aldrich in der Stornierung Ihrer Bestellung durch vorherige schriftliche Mitteilung an Sigma-Aldrich.

  5. Zahlung und Zinsen – Soweit nicht anders angegeben, ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum vollständig zu begleichen. Sigma-Aldrich behält sich das Recht vor, zum Zeitpunkt der Bestellung oder zu einem anderen beliebigen Zeitpunkt vor der Lieferung als Leistungsbedingung eine Anzahlung von bis zu 100 % des Kaufpreises zu verlangen. Wenn Sigma-Aldrich aus beliebigen Gründen nach eigenem und uneingeschränktem Ermessen die endgültige Einbringlichkeit des Kaufpreises als zweifelhaft betrachtet, kann Sigma-Aldrich die Lieferung der Produkte ohne Mitteilung an Sie hinauszögern oder aufschieben und nach seiner Wahl die Zahlungsbedingungen in eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung ändern, und zwar in Bezug auf die gesamte nicht gelieferte Restmenge der Produkte. Wenn Sie in Bezug auf die Zahlung des Kaufpreises oder anderweitig in Verzug sind, kann Sigma-Aldrich nach seiner Wahl, unbeschadet aller sonstigen rechtmäßigen Abhilfen von Sigma-Aldrich, die Lieferung aufschieben oder Ihre Bestellung sowie andere von Ihnen aufgegebene Bestellungen stornieren, und Sie stimmen zu, den noch geschuldeten Betrag auf Aufforderung an Sigma-Aldrich zu zahlen. Sie erklären sich damit einverstanden, alle Kosten zu übernehmen, insbesondere angemessene Anwalts- und Wirtschaftsprüfungskosten sowie sonstige Eintreibungskosten, die aus einem Verzug Ihrerseits mit Blick auf Bestimmungen des vorliegenden Dokuments entstehen. Rechnungen, die nach ihrem Fälligkeitstermin noch nicht beglichen sind, ziehen Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat (oder zum gesetzlich zulässigen Höchstsatz) nach sich. Sie müssen alle Eintreibungskosten auf unbezahlte Beträge, einschließlich (unter anderem) Anwaltshonoraren und zugehöriger Kosten, zahlen.

  6. Steuern und andere Abgaben – Sigma-Aldrich ist nicht für die Zahlung von Gebrauchssteuern, Umsatzsteuern, Verbrauchssteuern, Zollabgaben, Gebühren für Inspektionen und Prüfungen oder sonstigen Steuern, Gebühren oder Abgaben jeglicher Art verantwortlich, die von einer staatlichen Behörde auf die Transaktion zwischen Ihnen und Sigma-Aldrich erhoben oder daran bemessen werden, mit Ausnahme jeglicher Verkaufssteuern, die Sigma-Aldrich Ihnen berechnet oder von Ihnen eintreibt. Alle anderen Abgaben (sofern vorhanden) sind von Ihnen getrennt und zusätzlich zu den ausgewiesenen oder in Rechnung gestellten Preisen zu zahlen. Wenn Sigma-Aldrich Steuern, Gebühren oder Abgaben zahlen muss, sind Sie verpflichtet, Sigma-Aldrich diese zu erstatten oder an Zahlungs statt Sigma-Aldrich zum Zeitpunkt der Bestellung eine Befreiungsbescheinigung oder ein sonstiges Dokument in einer für die Behörde, die die Steuer, Gebühr oder Abgabe erhebt, akzeptablen Form vorzulegen.

  7. Preisfestsetzung – Von Sigma-Aldrich abgegebene Preisangebote sind nur dann verbindlich, wenn Sie innerhalb der auf dem Angebot angegebenen Frist oder, falls keine Frist genannt ist, innerhalb von 30 Tagen eine Bestellung aufgeben. Sie müssen den Versand der gesamten Menge an bestellten Produkten innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Bestellung anfordern. Andernfalls können nach Wahl von Sigma-Aldrich die zum Zeitpunkt des Versands geltenden Standardpreise von Sigma-Aldrich für künftige Lieferungen gelten.

  8. Preisänderungen – Der Versand erfolgt umgehend, auch wenn die Preise nominell erhöht wurden. Preisänderungen werden automatisch auf Ihre Rechnung angewandt. Ungeachtet aller Preisangebote oder von Sigma-Aldrich ausgewiesenen Preise kann Sigma-Aldrich im Fall, dass die Kosten von Sigma-Aldrich vor Lieferung um mindestens 10 % gestiegen sind, angenommene, aber noch nicht gelieferte Bestellungen stornieren oder mit Ihrer Zustimmung eine entsprechende Preiserhöhung zur Bedingung für die Fortführung von Bestellungen machen.

  9. Gewährleistungen – Sigma-Aldrich gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung der jeweiligen Produktbeschreibung entsprechen, die Ihnen von Sigma-Aldrich über die Drittanbieter-Katalogdaten von Sigma-Aldrich, analytische Daten oder andere jeweils aktuellen Unterlagen bereitgestellt wurden. DIESE GEWÄHRLEISTUNG IST EXKLUSIV UND SIGMA-ALDRICH ÜBERNIMMT KEINE ANDERE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG VON PATENTEN ODER RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM DRITTER. Die von Sigma-Aldrich im Zusammenhang mit diesem Verkauf übernommenen Gewährleistungen sind nicht wirksam, wenn Sigma-Aldrich im eigenen Ermessen festgestellt hat, dass Sie die Produkte in irgendeiner Weise missbräuchlich verwendet haben, Ihre Verwendung der Produkte nicht den Branchenstandards und -praktiken entsprochen hat oder Sie bei der Verwendung der Produkte nicht die gegebenenfalls von Sigma-Aldrich erteilten Anweisungen befolgt haben. DIE ALLEINIGE UND AUSSCHLIESSLICHE HAFTUNG VON SIGMA-ALDRICH UND IHRE AUSSCHLIESSLICHE ABHILFE IN BEZUG AUF PRODUKTE, FÜR DIE ZUR ZUFRIEDENHEIT VON SIGMA-ALDRICH NACHGEWIESEN WURDE, DASS SIE MANGELHAFT ODER NICHT KONFORM SIND, BESTEHEN NACH ALLEINIGEM ERMESSEN VON SIGMA-ALDRICH IM ERSATZ DIESER PRODUKTE OHNE KOSTEN ODER ERSTATTUNG DES KAUFPREISES NACH RÜCKSENDUNG DER BETROFFENEN PRODUKTE ENTSPRECHEND DEN ANWEISUNGEN VON SIGMA-ALDRICH. SIGMA-ALDRICH IST KEINESFALLS FÜR NEBEN-, FOLGE- ODER BESONDERE SCHÄDEN JEGLICHER ART INFOLGE DER VERWENDUNG ODER EINES AUSFALLS DER PRODUKTE HAFTBAR, AUCH WENN SIGMA-ALDRICH DIE MÖGLICHKEIT EINES DERARTIGEN SCHADENS BEKANNT WAR, UNTER ANDEREM EINE HAFTUNG FÜR VERLUST DER NUTZUNG, KAPITALKOSTEN, VERLUST UNFERTIGER ERZEUGNISSE, AUSFALLZEITEN, EINKOMMENS- ODER GEWINNVERLUST, NICHT ERZIELTE EINSPARUNGEN, JEGLICHE HAFTUNG DES KÄUFERS GEGENÜBER DRITTEN ODER IN BEZUG AUF ARBEITSKRÄFTE ODER ANDERE AUFWENDUNGEN, SCHÄDEN ODER VERLUSTE, DIE DURCH DIESES PRODUKT HERVORGERUFEN WERDEN, INSBESONDERE PERSONEN- ODER SACHSCHÄDEN, SOFERN DIESE PERSONEN- ODER SACHSCHÄDEN NICHT AUF EINE GROBE FAHRLÄSSIGKEIT VON SIGMA-ALDRICH ZURÜCKZUFÜHREN SIND. DER AUSSCHLUSS DIESER SCHÄDEN UND/ODER ANSPRÜCHE GILT ALS UNABHÄNGIG VON JEGLICHER NICHTERFÜLLUNG DES WESENTLICHEN ZWECKS BESCHRÄNKTER ABHILFEN AUF GRUNDLAGE DES KAUFS UND/ODER DER VORLIEGENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND BLEIBT DARÜBER HINAUS BESTEHEN. DIE HAFTUNG VON SIGMA-ALDRICH FÜR SCHÄDEN GEMÄSS DEM VORLIEGENDEN DOKUMENT ÜBERSTEIGT KEINESFALLS DEN VERTRAGSPREIS FÜR DIE SPEZIFISCHEN PRODUKTE, DIE DIE VERLETZUNG BEGRÜNDEN. DIESE AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN BEZÜGLICH SCHÄDEN GELTEN UNABHÄNGIG DAVON, WIE DER VERLUST ODER SCHADEN VERURSACHT WIRD, UND VOR DEM HINTERGRUND JEDER HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUFGRUND VON VERTRAG, SCHADLOSHALTUNG, GEWÄHRLEISTUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG, ODER JEDER ANDEREN THEORIE. ALLE ANSPRÜCHE MÜSSEN INNERHALB VON EINEM (1) JAHR NACH VERSAND GELTEND GEMACHT WERDEN, UNABHÄNGIG VON IHRER ART.

  10. Ihre Verwendung von Produkten – Die Produkte sind primär für Laborforschungszwecke bestimmt und dürfen, sofern auf Produktetiketten, in den Drittanbieter-Katalogdaten von Sigma-Aldrich oder sonstigen Ihnen von Sigma-Aldrich bereitgestellten Unterlagen nicht anderweitig angegeben, nicht für andere Zwecke genutzt werden, insbesondere für In-vitro-Diagnosen, in Lebensmitteln, Arzneimitteln, Medizinprodukten oder Kosmetikartikeln für Menschen oder Tiere oder für kommerzielle Zwecke. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Produkte von Sigma-Aldrich nicht auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit in Lebensmitteln, Arzneimitteln, Medizinprodukten, Kosmetikartikeln, kommerzieller oder anderer Nutzung geprüft wurden, sofern in den Ihnen von Sigma-Aldrich bereitgestellten Unterlagen nichts anderes angegeben ist. Sie erklären und sichern Sigma-Aldrich ausdrücklich zu, dass Sie alle von Sigma-Aldrich gekauften Produkte und/oder alle Materialien, die mit bei Sigma-Aldrich gekauften Produkten hergestellt werden, mit der Sorgfalt einer vernünftig handelnden Person, die ein Experte auf dem Gebiet ist und alle derzeit geltenden oder in Zukunft erlassenen Gesetze und Vorschriften einhält, ordnungsgemäß prüfen, nutzen, herstellen und vermarkten. Sie sichern Sigma-Aldrich ferner zu, dass alle Materialien, die mit gemäß dem vorliegenden Dokument gekauften Produkten hergestellt werden, nicht im Sinne des Federal Food, Drug and Cosmetic Act verfälscht oder falsch etikettiert sind, und dass es sich dabei nicht um Materialien handelt, die gemäß Section 404, 505 oder 512 des genannten Gesetzes nicht in den zwischenstaatlichen Handel eingeführt werden dürfen.

    Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Produkte, da sie, sofern nicht anderweitig angegeben, primär für Forschungszwecke bestimmt sind, nicht im Verzeichnis des Toxic Substances Control Act (TSCA) gelistet sein dürfen. Sie übernehmen die Verantwortung für die Sicherstellung, dass die gemäß dem vorliegenden Dokument gekauften Produkte, sofern zutreffend, für eine Verwendung gemäß TSCA zugelassen sind. Sie sind dafür verantwortlich, die Gefahren zu prüfen und weitere Forschung zu betreiben, die notwendig ist, um mehr über die Gefahren bei der Verwendung der Produkte herauszufinden. Darüber hinaus übernehmen Sie die Pflicht, Ihre Mitarbeitenden, diejenigen, die mit Ihnen verbunden sind, und Hilfspersonal (z. B. Frachtabfertiger) vor sämtlichen Risiken zu warnen, die bei der Verwendung oder Handhabung der Produkte entstehen. Sie stimmen zu, etwaige Anweisungen, die Ihnen von Sigma-Aldrich oder dem Anbieter bezüglich der Verwendung der Produkte erteilt werden, einzuhalten und die Produkte in keiner Weise missbräuchlich zu verwenden. Wenn die Produkte neu zu verpacken, neu zu kennzeichnen oder als Ausgangsmaterial oder Komponenten zu verwenden sind, stimmen Sie zu, die Untersuchung der Produkte durch den Anbieter zu überprüfen. Produkte, die gemäß diesem Dokument gekauft werden, sind, sofern nicht anderweitige angegeben, nicht als Lebensmittel, Arzneimittel, Medizinprodukte oder Kosmetikartikel zu betrachten.

  11. Weiterverkauf, Vertrieb und Ausfuhr nicht zulässig – Sie sichern Sigma-Aldrich zu, dass Sie die Produkte direkt und in der nach vorstehendem Abschnitt 10 zulässigen Weise verwenden, und Sie stimmen ferner zu, dass die Produkte von Ihnen nicht für andere Zwecke vermarktet, vertrieben, weiterverkauft oder ausgeführt werden dürfen.

  12. Haftungsausschluss bezüglich Patenten – Sigma-Aldrich gewährleistet nicht, dass die Verwendung und der Verkauf der gemäß dem vorliegenden Dokument gelieferten Produkte nicht gegen Ansprüche von US- oder anderen Patenten verstoßen, die das Produkt selbst oder dessen Verwendung in Kombination mit anderen Produkten oder in einem Prozessvorgang betreffen.

  13. Rückgaben – Gemäß Artikel 3 dieser Vereinbarung können Sie im Fall, dass Sie bei Erhalt des Produkts feststellen, dass dieses beschädigt oder mangelhaft ist oder anderweitig nicht den Produktspezifikationen des Anbieters entspricht, innerhalb von fünf Tagen Sigma-Aldrich schriftlich kontaktieren. Sigma-Aldrich wird sich anschließend in Ihrem Namen an den Anbieter wenden. Die Rückgaberichtlinien variieren jedoch und Sigma-Aldrich kann nicht gewährleisten, dass eine Rückgabe sichergestellt ist. Produkte können nur mit Zustimmung des Anbieters zur Gutschrift zurückgegeben werden, und zwar nur in strikter Einhaltung der Anweisungen des Anbieters für Rücksendungen. Die Rückgabe bestimmter Artikel und Mengen ist gegebenenfalls nicht zur Gutschrift oder unter keinen Umständen möglich. Dazu gehören unter anderem: diagnostische Reagenzien; gekühlte oder gefrorene Produkte; Reagenzien und Standardlösungen nach deren Verfallsdatum; kundenspezifische Produkte oder Spezialaufträge; Produkte mit fehlenden Etiketten, Teilen oder Gebrauchsanleitungen; Bücher, Computersoftware und Geräte, die aus ihrer Originalverpackung genommen wurden.

  14. Technische Unterstützung – Sigma-Aldrich kann auf Ihre Aufforderung und im alleinigen und uneingeschränkten Ermessen technische Unterstützung und Informationen bezüglich der Produkte bereitstellen. SIGMA-ALDRICH GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART ODER NATUR, EINSCHLIESSLICH EINER IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK IN BEZUG AUF TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG ODER INFORMATIONEN, DIE SIGMA-ALDRICH ODER SEINE MITARBEITENDEN BEREITSTELLEN. JEGLICHE EMPFEHLUNGEN VON SIGMA-ALDRICH ZUR VERWENDUNG, AUSWAHL, ANWENDUNG ODER EIGNUNG DER PRODUKTE SIND NICHT ALS AUSDRÜCKLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZU VERSTEHEN, ES SEI DENN, DIESE WIRD AUSDRÜCKLICH IN EINEM SCHREIBEN ERTEILT, DAS VON EINEM VERTRETER ODER ANDEREN BEVOLLMÄCHTIGTEN VON SIGMA-ALDRICH UNTERZEICHNET IST.

  15. Sonstige Bestimmungen – Wenn Sigma-Aldrich eine spezifische Bestimmung oder Bedingung des vorliegenden Dokuments nicht konsequent durchsetzt oder ein Recht in Bezug auf Ihre Bestellung nicht ausübt, so stellt dies keinen Verzicht auf das Recht von Sigma-Aldrich dar, zu einem späteren Zeitpunkt diese Bestimmungen oder Bedingungen konsequent durchzusetzen oder dieses Recht auszuüben. Alle Rechte und Rechtsmittel sind kumulativ und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die Sigma-Aldrich laut Gesetz oder Billigkeitsrecht zustehen. Jeder Verzicht Ihrerseits bezüglich einer Nichterfüllung muss schriftlich erfolgen und gilt nicht als Verzicht in Bezug auf eine andere Nichterfüllung oder dieselbe Nichterfüllung zu einem späteren Zeitpunkt. Wenn eine dieser Bestimmungen als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erachtet wird, so bleiben die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die in diesem Dokument enthaltenen Überschriften von Abschnitten dienen lediglich der Übersichtlichkeit; sie bilden keinen Teil der Geschäftsbedingungen und berühren nicht deren Auslegung. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind für die Parteien bindend, wirken zu deren Gunsten und sind durch diese durchsetzbar; dasselbe gilt für ihre jeweiligen Erben, persönlichen Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger.

  16. Geltendes Recht, Rechtsstreitigkeiten – Sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich vermeintlich aus der Rechtmäßigkeit, Auslegung, Anwendung oder Durchführung Ihrer Bestellung, der Produkte oder der vorliegenden Geschäftsbedingungen ergeben, unterliegen dem Recht des Bundesstaats Missouri, einschließlich der dortigen Grundsätze des Kollisionsrechts. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass zwischen ihnen auftretende Streitigkeiten, die dazu führen, dass eine Partei ein Gerichtsverfahren einleitet, im Federal District Court for the Eastern District of Missouri zu führen sind, wenn eine Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit des Bundesgerichts vorliegt, und andernfalls im Circuit Court for the City of St. Louis. Ungeachtet des Vorstehenden hindert keine Bestimmung dieses Abschnitts Sigma-Aldrich daran, an einem anderen für Sie zuständigen Gericht Klage zu erheben, um die Verletzung von Marken, Patenten oder anderen Rechten an geistigem Eigentum von Sigma-Aldrich gerichtlich zu verbieten oder einen irreparablen Schaden von Sigma-Aldrich abzuwenden. Die Parteien vereinbaren, im größtmöglich gesetzlich zulässigen Umfang auf sämtliche Rechte auf ein Schwurgerichtsverfahren in Verbindung mit jedweden Streitigkeiten zu verzichten.

Verkaufsbedingungen für Endnutzer, die Produkte Dritter kaufen, die von der Sigma-Aldrich Chemie GmbH oder ihren verbundenen Unternehmen (nachfolgend „Sigma-Aldrich“) verkauft werden

  1. Annahme der Bedingungen – Mit dem Kauf und der Annahme der Lieferung von Produkten, die von Drittanbietern („Anbieter“) hergestellt und geliefert und über die E-Commerce-Website von Sigma-Aldrich verkauft werden („Produkte“), erklären Sie sich damit einverstanden, an diese Geschäftsbedingungen (die „Geschäftsbedingungen“) gebunden zu sein. Bestimmungen oder Bedingungen, die in einem Bestellformular oder einem anderen von Ihnen übermittelten Dokument aufgeführt sind und im Widerspruch zu diesen Geschäftsbedingungen stehen bzw. diese ergänzen, werden zurückgewiesen, abgelehnt und gelten als nichtig und wirkungslos.

  2. Änderungen – Änderungen an von Ihnen aufgegebenen Bestellungen können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Sigma-Aldrich vorgenommen werden und solche Änderungen können abweichende Bedingungen erfordern, einschließlich einer Änderung des Preises und/oder Liefertermins. Aufgegebene Bestellungen können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Sigma-Aldrich storniert werden, wobei die Zustimmung von Ihrer Zahlung von Kosten oder anderen Aufwendungen, die Sigma-Aldrich entstanden sind, abhängen kann, insbesondere Lager- und Versandkosten, Kosten für die Herstellung nicht standardmäßiger Materialien, Kosten für den Kauf von Einwegmaterialien, Stornierungskosten, die Sigma-Aldrich von seinen Lieferanten auferlegt werden, und alle anderen Kosten (einschließlich Anbieterkosten), die sich aus der Stornierung ergeben. Eine geprüfte Kostenaufstellung, die von einem Verantwortlichen oder anderen bevollmächtigten Vertreter von Sigma-Aldrich ausgestellt wurde, gilt mit Blick auf die Höhe dieser Kosten als bindend. Sigma-Aldrich behält sich das Recht vor, eine Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren, wenn Sie diese Geschäftsbedingungen nicht einhalten, Ihrerseits ein Konkurs, eine Insolvenz, eine Auflösung oder ein Zwangsverwaltungsverfahren vorliegt oder wenn ein Ereignis eintritt, aufgrund dessen Sigma-Aldrich Ihre Bereitschaft oder Fähigkeit zur Leistungserbringung nach vernünftigem Ermessen infrage stellt.

  3. Lieferung, Beanstandungen

    a. Für Produkte mit Ursprung in der Europäischen Union: Alle Verkäufe werden frei Frachtführer (gemäß Definition in den Incoterms der Internationalen Handelskammer (Überarbeitung 2010)) Stadt des Anbieters geliefert, sofern nichts anderes angegeben ist. Wenn Versand- oder Bearbeitungsgebühren ausgewiesen oder in Rechnung gestellt werden, beinhalten sie zusätzlich zu den tatsächlichen Frachtkosten auch Gebühren. Die Lieferung von Produkten an den Frachtführer am Versandort des Anbieters stellt eine Lieferung an Sie dar und Sie tragen alle Risiken eines Verlusts oder Schadens auf dem Transportweg. Die allgemeine Versandmethode für die einzelnen Artikel ist auf der Internetseite im Bereich Baustein-Explorer in den häufig gestellten Fragen aufgeführt. Dennoch kann jeder Anbieter im eigenen Ermessen die genaue Versandmethode für bestimmte Lieferungen festlegen. Lieferungen können in Teillieferungen erfolgen. Dabei sind alle Teillieferungen getrennt in Rechnung zu stellen und bei Fälligkeit zu zahlen, ungeachtet späterer Lieferungen. Eine Lieferverzögerung bei einer Teillieferung entbindet Sie nicht von Ihren Verpflichtungen zur Annahme der übrigen Lieferungen. Sie müssen gemäß dem vorliegenden Dokument versandte Produkte unverzüglich nach Erhalt prüfen und Sigma-Aldrich schriftlich über etwaige Beanstandungen aufgrund von Fehlmengen, Mängeln oder Schäden in Kenntnis setzen und die Produkte verwahren, bis Sie von Sigma-Aldrich schriftliche Anweisungen zum weiteren Vorgehen erhalten. Wenn Sie Sigma-Aldrich nicht innerhalb von fünf Tagen ab Erhalt der Produkte benachrichtigen, wird verbindlich angenommen, dass diese Produkte den Geschäftsbedingungen entsprechen und Sie diese unwiderruflich angenommen haben.

    b. Für Produkte mit Ursprung außerhalb der Europäischen Union: Alle Verkäufe werden verzollt (DDP) (gemäß Definition in den Incoterms der Internationalen Handelskammer (Überarbeitung 2010)) in Ihre Stadt geliefert, sofern nichts anderes angegeben ist. Wenn Versand- oder Bearbeitungsgebühren ausgewiesen oder in Rechnung gestellt werden, beinhalten sie zusätzlich zu den tatsächlichen Frachtkosten auch Gebühren. Die allgemeine Versandmethode für die einzelnen Artikel ist auf der Internetseite im Bereich Baustein-Explorer in den häufig gestellten Fragen aufgeführt. Dennoch kann Sigma-Aldrich im eigenen Ermessen die genaue Versandmethode für bestimmte Lieferungen festlegen. Lieferungen können in Teillieferungen erfolgen. Dabei sind alle Teillieferungen getrennt in Rechnung zu stellen und bei Fälligkeit zu zahlen, ungeachtet späterer Lieferungen. Eine Lieferverzögerung bei einer Teillieferung entbindet Sie nicht von Ihren Verpflichtungen zur Annahme der übrigen Lieferungen. Sie müssen gemäß dem vorliegenden Dokument versandte Produkte unverzüglich nach Erhalt prüfen und Sigma-Aldrich schriftlich über etwaige Beanstandungen aufgrund von Fehlmengen, Mängeln oder Schäden in Kenntnis setzen und die Produkte verwahren, bis Sie von Sigma-Aldrich schriftliche Anweisungen zum weiteren Vorgehen erhalten. Wenn Sie Sigma-Aldrich nicht innerhalb von fünf Tagen ab Erhalt der Produkte benachrichtigen, wird verbindlich angenommen, dass diese Produkte den Geschäftsbedingungen entsprechen und Sie diese unwiderruflich angenommen haben.

  4. Verzug – Die angegebenen Liefertermine sind lediglich Schätzungen und stellen kein Versprechen seitens Sigma-Aldrich dahingehend dar, dass die Produkte sicher bis zu einem bestimmten Datum geliefert werden. Sigma-Aldrich haftet nicht für Verluste, Schäden oder Strafzahlungen infolge eines Leistungsverzugs oder einer Nichterfüllung gemäß dem vorliegenden Dokument aus Gründen, die außerhalb der vertretbaren Kontrolle von Sigma-Aldrich liegen, insbesondere erfolglos gebliebene Reaktionen, Handlungen Ihrerseits, Embargos oder andere staatliche Maßnahmen, Vorschriften oder Anordnungen, die sich auf die Ausübung der Geschäftstätigkeit von Sigma-Aldrich ausüben, Feuer, Explosion, Unfälle, Diebstahl, Vandalismus, Aufruhr, Krieg, Streik oder sonstige Arbeitsschwierigkeiten, Blitzschlag, Überschwemmung, Sturm oder andere Ereignisse höherer Gewalt, Transportverzögerungen oder die Unfähigkeit, notwendige Arbeitskräfte, Kraftstoffe, Materialien, Vorräte oder Energie zu den aktuellen Preisen zu beziehen. Wenn ein solches Ereignis länger als 180 Tage andauert, kann jede Partei Ihre Bestellung beenden. In diesem Fall müssen Sie Sigma-Aldrich alle angemessenen Aufwendungen erstatten, die Sigma-Aldrich infolge der Beendigung entstehen. Bei Verzögerungen hinsichtlich der Lieferung oder Leistung, die auf höhere Gewalt oder ein Verschulden Ihrerseits zurückzuführen sind, wird der Termin der Lieferung oder Leistung um einen im gegenseitigen Einvernehmen festgelegten Zeitraum verschoben. Sollte Sigma-Aldrich aus anderen als den vorstehenden Gründen in Verzug sein, besteht Ihre einzige Abhilfe gegenüber Sigma-Aldrich in der Stornierung Ihrer Bestellung durch vorherige schriftliche Mitteilung an Sigma-Aldrich.

  5. Zahlung und Zinsen – Soweit nicht anders angegeben, ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum vollständig zu begleichen. Sigma-Aldrich behält sich das Recht vor, zum Zeitpunkt der Bestellung oder zu einem anderen beliebigen Zeitpunkt vor der Lieferung als Leistungsbedingung eine Anzahlung von bis zu 100 % des Kaufpreises zu verlangen. Wenn Sigma-Aldrich aus beliebigen Gründen nach eigenem und uneingeschränktem Ermessen die endgültige Einbringlichkeit des Kaufpreises als zweifelhaft betrachtet, kann Sigma-Aldrich die Lieferung der Produkte ohne Mitteilung an Sie hinauszögern oder aufschieben und nach seiner Wahl die Zahlungsbedingungen in eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung ändern, und zwar in Bezug auf die gesamte nicht gelieferte Restmenge der Produkte. Wenn Sie in Bezug auf die Zahlung des Kaufpreises oder anderweitig in Verzug sind, kann Sigma-Aldrich nach seiner Wahl, unbeschadet aller sonstigen rechtmäßigen Abhilfen von Sigma-Aldrich, die Lieferung aufschieben oder Ihre Bestellung sowie andere von Ihnen aufgegebene Bestellungen stornieren, und Sie stimmen zu, den noch geschuldeten Betrag auf Aufforderung an Sigma-Aldrich zu zahlen. Sie erklären sich damit einverstanden, alle Kosten zu übernehmen, insbesondere angemessene Anwalts- und Wirtschaftsprüfungskosten sowie sonstige Eintreibungskosten, die aus einem Verzug Ihrerseits mit Blick auf Bestimmungen des vorliegenden Dokuments entstehen. Rechnungen, die nach ihrem Fälligkeitstermin noch nicht beglichen sind, ziehen Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat (oder zum gesetzlich zulässigen Höchstsatz) nach sich. Sie müssen alle Eintreibungskosten auf unbezahlte Beträge, einschließlich (unter anderem) Anwaltshonoraren und zugehöriger Kosten, zahlen.

  6. Steuern und andere Abgaben – Sigma-Aldrich ist nicht für die Zahlung von Gebrauchssteuern, Umsatzsteuern, Verbrauchssteuern, Zollabgaben, Gebühren für Inspektionen und Prüfungen oder sonstigen Steuern, Gebühren oder Abgaben jeglicher Art verantwortlich, die von einer staatlichen Behörde auf die Transaktion zwischen Ihnen und Sigma-Aldrich erhoben oder daran bemessen werden, mit Ausnahme jeglicher Verkaufssteuern, die Sigma-Aldrich Ihnen berechnet oder von Ihnen eintreibt. Alle anderen Abgaben (sofern vorhanden) sind von Ihnen getrennt und zusätzlich zu den ausgewiesenen oder in Rechnung gestellten Preisen zu zahlen. Wenn Sigma-Aldrich Steuern, Gebühren oder Abgaben zahlen muss, sind Sie verpflichtet, Sigma-Aldrich diese zu erstatten oder an Zahlungs statt Sigma-Aldrich zum Zeitpunkt der Bestellung eine Befreiungsbescheinigung oder ein sonstiges Dokument in einer für die Behörde, die die Steuer, Gebühr oder Abgabe erhebt, akzeptablen Form vorzulegen.

  7. Preisfestsetzung – Von Sigma-Aldrich abgegebene Preisangebote sind nur dann verbindlich, wenn Sie innerhalb der auf dem Angebot angegebenen Frist oder, falls keine Frist genannt ist, innerhalb von 30 Tagen eine Bestellung aufgeben. Sie müssen den Versand der gesamten Menge an bestellten Produkten innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Bestellung anfordern. Andernfalls können nach Wahl von Sigma-Aldrich die zum Zeitpunkt des Versands geltenden Standardpreise von Sigma-Aldrich für künftige Lieferungen gelten.

  8. Preisänderungen – Der Versand erfolgt umgehend, auch wenn die Preise nominell erhöht wurden. Preisänderungen werden automatisch auf Ihre Rechnung angewandt. Ungeachtet aller Preisangebote oder von Sigma-Aldrich ausgewiesenen Preise kann Sigma-Aldrich im Fall, dass die Kosten von Sigma-Aldrich vor Lieferung um mindestens 10 % gestiegen sind, angenommene, aber noch nicht gelieferte Bestellungen stornieren oder mit Ihrer Zustimmung eine entsprechende Preiserhöhung zur Bedingung für die Fortführung von Bestellungen machen.

  9. Gewährleistungen – Sigma-Aldrich gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung der jeweiligen Produktbeschreibung entsprechen, die Ihnen von Sigma-Aldrich über die Drittanbieter-Katalogdaten von Sigma-Aldrich, analytische Daten oder andere jeweils aktuellen Unterlagen bereitgestellt wurden. DIESE GEWÄHRLEISTUNG IST EXKLUSIV UND SIGMA-ALDRICH ÜBERNIMMT KEINE ANDERE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG VON PATENTEN ODER RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM DRITTER. Die von Sigma-Aldrich im Zusammenhang mit diesem Verkauf übernommenen Gewährleistungen sind nicht wirksam, wenn Sigma-Aldrich im eigenen Ermessen festgestellt hat, dass Sie die Produkte in irgendeiner Weise missbräuchlich verwendet haben, Ihre Verwendung der Produkte nicht den Branchenstandards und -praktiken entsprochen hat oder Sie bei der Verwendung der Produkte nicht die gegebenenfalls von Sigma-Aldrich erteilten Anweisungen befolgt haben. DIE ALLEINIGE UND AUSSCHLIESSLICHE HAFTUNG VON SIGMA-ALDRICH UND IHRE AUSSCHLIESSLICHE ABHILFE IN BEZUG AUF PRODUKTE, FÜR DIE ZUR ZUFRIEDENHEIT VON SIGMA-ALDRICH NACHGEWIESEN WURDE, DASS SIE MANGELHAFT ODER NICHT KONFORM SIND, BESTEHEN NACH ALLEINIGEM ERMESSEN VON SIGMA-ALDRICH IM ERSATZ DIESER PRODUKTE OHNE KOSTEN ODER ERSTATTUNG DES KAUFPREISES NACH RÜCKSENDUNG DER BETROFFENEN PRODUKTE ENTSPRECHEND DEN ANWEISUNGEN VON SIGMA-ALDRICH. SIGMA-ALDRICH IST KEINESFALLS FÜR NEBEN-, FOLGE- ODER BESONDERE SCHÄDEN JEGLICHER ART INFOLGE DER VERWENDUNG ODER EINES AUSFALLS DER PRODUKTE HAFTBAR, AUCH WENN SIGMA-ALDRICH DIE MÖGLICHKEIT EINES DERARTIGEN SCHADENS BEKANNT WAR, UNTER ANDEREM EINE HAFTUNG FÜR VERLUST DER NUTZUNG, KAPITALKOSTEN, VERLUST UNFERTIGER ERZEUGNISSE, AUSFALLZEITEN, EINKOMMENS- ODER GEWINNVERLUST, NICHT ERZIELTE EINSPARUNGEN, JEGLICHE HAFTUNG DES KÄUFERS GEGENÜBER DRITTEN ODER IN BEZUG AUF ARBEITSKRÄFTE ODER ANDERE AUFWENDUNGEN, SCHÄDEN ODER VERLUSTE, DIE DURCH DIESES PRODUKT HERVORGERUFEN WERDEN, INSBESONDERE PERSONEN- ODER SACHSCHÄDEN, SOFERN DIESE PERSONEN- ODER SACHSCHÄDEN NICHT AUF EINE GROBE FAHRLÄSSIGKEIT VON SIGMA-ALDRICH ZURÜCKZUFÜHREN SIND. DER AUSSCHLUSS DIESER SCHÄDEN UND/ODER ANSPRÜCHE GILT ALS UNABHÄNGIG VON JEGLICHER NICHTERFÜLLUNG DES WESENTLICHEN ZWECKS BESCHRÄNKTER ABHILFEN AUF GRUNDLAGE DES KAUFS UND/ODER DER VORLIEGENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND BLEIBT DARÜBER HINAUS BESTEHEN. DIE HAFTUNG VON SIGMA-ALDRICH FÜR SCHÄDEN GEMÄSS DEM VORLIEGENDEN DOKUMENT ÜBERSTEIGT KEINESFALLS DEN VERTRAGSPREIS FÜR DIE SPEZIFISCHEN PRODUKTE, DIE DIE VERLETZUNG BEGRÜNDEN. DIESE AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN BEZÜGLICH SCHÄDEN GELTEN UNABHÄNGIG DAVON, WIE DER VERLUST ODER SCHADEN VERURSACHT WIRD, UND VOR DEM HINTERGRUND JEDER HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUFGRUND VON VERTRAG, SCHADLOSHALTUNG, GEWÄHRLEISTUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG, ODER JEDER ANDEREN THEORIE. ALLE ANSPRÜCHE MÜSSEN INNERHALB VON EINEM (1) JAHR NACH VERSAND GELTEND GEMACHT WERDEN, UNABHÄNGIG VON IHRER ART.

  10. Ihre Verwendung von Produkten – Die Produkte sind primär für Laborforschungszwecke bestimmt und dürfen, sofern auf Produktetiketten, in den Drittanbieter-Katalogdaten von Sigma-Aldrich oder sonstigen Ihnen von Sigma-Aldrich bereitgestellten Unterlagen nicht anderweitig angegeben, nicht für andere Zwecke genutzt werden, insbesondere für In-vitro-Diagnosen, in Lebensmitteln, Arzneimitteln, Medizinprodukten oder Kosmetikartikeln für Menschen oder Tiere oder für kommerzielle Zwecke. Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Produkte von Sigma-Aldrich nicht auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit in Lebensmitteln, Arzneimitteln, Medizinprodukten, Kosmetikartikeln, kommerzieller oder anderer Nutzung geprüft wurden, sofern in den Ihnen von Sigma-Aldrich bereitgestellten Unterlagen nichts anderes angegeben ist. Sie erklären und sichern Sigma-Aldrich ausdrücklich zu, dass Sie alle von Sigma-Aldrich gekauften Produkte und/oder alle Materialien, die mit bei Sigma-Aldrich gekauften Produkten hergestellt werden, mit der Sorgfalt einer vernünftig handelnden Person, die ein Experte auf dem Gebiet ist und alle derzeit geltenden oder in Zukunft erlassenen Gesetze und Vorschriften einhält, ordnungsgemäß prüfen, nutzen, herstellen und vermarkten. Die Produkte von Sigma-Aldrich fallen möglicherweise unter die Chemikalien-Verbotsverordnung, die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) oder andere regulatorische Bestimmungen. Sie sind dafür verantwortlich, dass die regulatorischen Vorgaben für die Lagerung, Handhabung und Verwendung der von Sigma-Aldrich gekauften Produkte eingehalten werden.

    Sie sind dafür verantwortlich, die Gefahren zu prüfen und weitere Forschung zu betreiben, die notwendig ist, um mehr über die Gefahren bei der Verwendung der Produkte herauszufinden. Darüber hinaus übernehmen Sie die Pflicht, Ihre Mitarbeitenden, diejenigen, die mit Ihnen verbunden sind, und Hilfspersonal (z. B. Frachtabfertiger) vor sämtlichen Risiken zu warnen, die bei der Verwendung oder Handhabung der Produkte entstehen. Sie stimmen zu, etwaige Anweisungen, die Ihnen von Sigma-Aldrich oder dem Anbieter bezüglich der Verwendung der Produkte erteilt werden, einzuhalten und die Produkte in keiner Weise missbräuchlich zu verwenden. Wenn die Produkte neu zu verpacken, neu zu kennzeichnen oder als Ausgangsmaterial oder Komponenten zu verwenden sind, stimmen Sie zu, die Untersuchung der Produkte durch den Anbieter zu überprüfen. Produkte, die gemäß diesem Dokument gekauft werden, sind, sofern nicht anderweitige angegeben, nicht als Lebensmittel, Arzneimittel, Medizinprodukte oder Kosmetikartikel zu betrachten.

  11. Weiterverkauf, Vertrieb und Ausfuhr nicht zulässig – Sie sichern Sigma-Aldrich zu, dass Sie die Produkte direkt und in der nach vorstehendem Abschnitt 10 zulässigen Weise verwenden, und Sie stimmen ferner zu, dass die Produkte von Ihnen nicht für andere Zwecke vermarktet, vertrieben, weiterverkauft oder ausgeführt werden dürfen.

  12. Haftungsausschluss bezüglich Patenten – Sigma-Aldrich gewährleistet nicht, dass die Verwendung und der Verkauf der gemäß dem vorliegenden Dokument gelieferten Produkte nicht gegen Ansprüche von US- oder anderen Patenten verstoßen, die das Produkt selbst oder dessen Verwendung in Kombination mit anderen Produkten oder in einem Prozessvorgang betreffen.

  13. Rückgaben – Gemäß Artikel 3 dieser Vereinbarung können Sie im Fall, dass Sie bei Erhalt des Produkts feststellen, dass dieses beschädigt oder mangelhaft ist oder anderweitig nicht den Produktspezifikationen des Anbieters entspricht, innerhalb von fünf Tagen Sigma-Aldrich schriftlich kontaktieren. Sigma-Aldrich wird sich anschließend in Ihrem Namen an den Anbieter wenden. Die Rückgaberichtlinien variieren jedoch und Sigma-Aldrich kann nicht gewährleisten, dass eine Rückgabe sichergestellt ist. Produkte können nur mit Zustimmung des Anbieters zur Gutschrift zurückgegeben werden, und zwar nur in strikter Einhaltung der Anweisungen des Anbieters für Rücksendungen. Die Rückgabe bestimmter Artikel und Mengen ist gegebenenfalls nicht zur Gutschrift oder unter keinen Umständen möglich. Dazu gehören unter anderem: diagnostische Reagenzien; gekühlte oder gefrorene Produkte; Reagenzien und Standardlösungen nach deren Verfallsdatum; kundenspezifische Produkte oder Spezialaufträge; Produkte mit fehlenden Etiketten, Teilen oder Gebrauchsanleitungen; Bücher, Computersoftware und Geräte, die aus ihrer Originalverpackung genommen wurden.

  14. Technische Unterstützung – Sigma-Aldrich kann auf Ihre Aufforderung und im alleinigen und uneingeschränkten Ermessen technische Unterstützung und Informationen bezüglich der Produkte bereitstellen. SIGMA-ALDRICH GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART ODER NATUR, EINSCHLIESSLICH EINER IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK IN BEZUG AUF TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG ODER INFORMATIONEN, DIE SIGMA-ALDRICH ODER SEINE MITARBEITENDEN BEREITSTELLEN. JEGLICHE EMPFEHLUNGEN VON SIGMA-ALDRICH ZUR VERWENDUNG, AUSWAHL, ANWENDUNG ODER EIGNUNG DER PRODUKTE SIND NICHT ALS AUSDRÜCKLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZU VERSTEHEN, ES SEI DENN, DIESE WIRD AUSDRÜCKLICH IN EINEM SCHREIBEN ERTEILT, DAS VON EINEM VERTRETER ODER ANDEREN BEVOLLMÄCHTIGTEN VON SIGMA-ALDRICH UNTERZEICHNET IST.

  15. Sonstige Bestimmungen – Wenn Sigma-Aldrich eine spezifische Bestimmung oder Bedingung des vorliegenden Dokuments nicht konsequent durchsetzt oder ein Recht in Bezug auf Ihre Bestellung nicht ausübt, so stellt dies keinen Verzicht auf das Recht von Sigma-Aldrich dar, zu einem späteren Zeitpunkt diese Bestimmungen oder Bedingungen konsequent durchzusetzen oder dieses Recht auszuüben. Alle Rechte und Rechtsmittel sind kumulativ und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die Sigma-Aldrich laut Gesetz oder Billigkeitsrecht zustehen. Jeder Verzicht Ihrerseits bezüglich einer Nichterfüllung muss schriftlich erfolgen und gilt nicht als Verzicht in Bezug auf eine andere Nichterfüllung oder dieselbe Nichterfüllung zu einem späteren Zeitpunkt. Wenn eine dieser Bestimmungen als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erachtet wird, so bleiben die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die in diesem Dokument enthaltenen Überschriften von Abschnitten dienen lediglich der Übersichtlichkeit; sie bilden keinen Teil der Geschäftsbedingungen und berühren nicht deren Auslegung. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind für die Parteien bindend, wirken zu deren Gunsten und sind durch diese durchsetzbar; dasselbe gilt für ihre jeweiligen Erben, persönlichen Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger.

  16. Geltendes Recht, Rechtsstreitigkeiten – Sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich vermeintlich aus der Rechtmäßigkeit, Auslegung, Anwendung oder Durchführung Ihrer Bestellung, der Produkte oder der vorliegenden Geschäftsbedingungen ergeben, unterliegen dem Schweizer Recht einschließlich der dortigen Grundsätze des Kollisionsrechts. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass zwischen ihnen auftretende Streitigkeiten, die dazu führen, dass eine Partei ein Gerichtsverfahren einleitet, in den Gerichten der Schweiz zu führen sind. Ungeachtet des Vorstehenden hindert keine Bestimmung dieses Abschnitts Sigma-Aldrich daran, an einem anderen für Sie zuständigen Gericht Klage zu erheben, um die Verletzung von Marken, Patenten oder anderen Rechten an geistigem Eigentum von Sigma-Aldrich gerichtlich zu verbieten oder einen irreparablen Schaden von Sigma-Aldrich abzuwenden. Die Parteien vereinbaren, im größtmöglich gesetzlich zulässigen Umfang auf sämtliche Rechte auf ein Schwurgerichtsverfahren in Verbindung mit jedweden Streitigkeiten zu verzichten.

  17. Definition von Verbundenes Unternehmen – „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet sämtliche natürlichen Personen, juristischen Personen, Unternehmen, Personengesellschaften, Trusts, Kapitalgesellschaften, Vereinigungen oder sonstigen Geschäftseinheiten, die direkt oder indirekt die betreffende Partei beherrschen, von dieser beherrscht werden oder unter gemeinsamer Beherrschung mit dieser stehen. Der Begriff „Beherrschung“ bedeutet in dieser Definition des Begriffs „verbundenes Unternehmen“ in Bezug auf einen Rechtsträger (a) das direkte oder indirekte Eigentum von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der stimmberechtigten Anteile oder sonstigen Eigentumsbeteiligungen an dem betreffenden Rechtsträger, (b) das direkte oder indirekte Eigentum von mindestens fünfzig Prozent (50 %) der Ertragsbeteiligung an dem betreffenden Rechtsträger oder (c) den direkten oder indirekten Besitz von Befugnissen, die Leitung und Regelwerke des betreffenden Rechtsträgers zu bestimmen oder bestimmen zu lassen (sei es durch Eigentum von Wertpapieren oder andere Eigentumsanteile, durch Vertrag oder anderweitig).
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