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Gefahren- und Sicherheitshinweise

Gefahrenhinweise

Es gibt 72 einzelne und 17 kombinierte Gefahrenhinweise – diesen wird ein eindeutiger alphanumerischer Code aus einem Buchstaben und drei Ziffern zugewiesen:

  • Der Buchstabe „H“ (für „hazard statement“ (Gefahrenhinweis));
  • eine Ziffer, die die Art der Gefahr angibt, z. B.:
    • „2“ für physikalische Gefahren
    • „3“ für Gesundheitsgefahren
    • „4“ für Umweltgefahren
  • zwei Ziffern, die einer fortlaufenden Nummerierung von Gefahren auf Grundlage der intrinsischen Eigenschaften des Stoffes oder des Gemisches, beispielsweise explosive Eigenschaften (Codes 200 bis 210), Entzündbarkeit (Codes 220 bis 230) usw. entsprechen.

Sicherheitshinweise

Es gibt 116 einzelne und 33 kombinierte Sicherheitshinweise – diesen wird ein eindeutiger alphanumerischer Code aus einem Buchstaben und drei Ziffern zugewiesen:

  • Der Buchstabe „P“ (für "precautionary statement"; Sicherheitshinweis);
  • eine Ziffer, die die Art des Sicherheitshinweises angibt, z. B.:
    • „1“ für allgemeine Sicherheitshinweise
    • „2“ für Sicherheitshinweise zur Prävention
    • „3“ für Sicherheitshinweise zur Reaktion
    • „4“ für Sicherheitshinweise zur Aufbewahrung
    • „5“ für Sicherheitshinweise zur Entsorgung
  • zwei Ziffern (die der fortlaufenden Nummerierung der Sicherheitshinweise entsprechen)

Piktogramme und Gefahrencodes

Im Vergleich zum aktuellen EU-System besteht die auffälligste Änderung in den Piktogrammen (vormals: Gefahrensymbole). Während es zu den meisten GHS-Piktogrammen ein Äquivalent im alten System gibt, sind die Piktogramme GHS 04, GHS 07 und GHS 08 absolut neu.

Das GHS-System basiert auf 16 physikalischen Gefahren, 10 Gesundheitsgefahren und 3 Umweltgefahren und besteht aus den folgenden Kennzeichnungen:

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