Aktualisierung der regulatorischen Leitlinie ICH Q5A(R2)
Die Auswirkungen auf die biologische Sicherheitsprüfung in ihrer ganzen Tragweite verstehen
Der International Council for Harmonization of Technical Requirements for Pharmaceuticals for Human Use (ICH) veröffentlichte seine Ursprungsfassung der Leitlinie Q5A im Jahr 1997. In dieser globalen regulatorischen Leitlinie werden die Erwartungen hinsichtlich der Virussicherheit und Virusabreicherung von Biotech-Produkten dargelegt, die aus menschlichen oder tierischen Zelllinien stammen.
Seit der ersten Publikation sind neue therapeutische Modalitäten entwickelt worden, so dass diese neue Ausgabe nun auch monoklonale Antikörper, rekombinante Proteine und virale Vektoren einschließt. Es haben sich Nachweistechnologien auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft entwickelt, darüber hinaus wurden neue Fertigungsparadigmen wie die unterbrechungsfreie Produktion eingeführt.
Jeder einzelne dieser Bereiche stellt eine einzigartige Herausforderung dar und der Bereich der Regulierung wird an die wissenschaftliche Entwicklung und die Erwartungen an die Industrie angeglichen. Diese Überarbeitung der Leitlinie ist für die Biologika-Landschaft und die Virussicherheit von heute von entscheidender Bedeutung.
Die Aktualisierung umfasst eine Orientierungshilfe für die Anwendung molekularer Methoden wie Next Generation Sequencing (NGS) und PCR zum Nachweis von Adventiv-Agenzien. Der Einsatz von NGS wird als Ersatz für den In-vivo-Nachweis von Fremdagenzien befürwortet. Der klassische MAP/HAP/RAP-Assay kann durch Nukleinsäureamplifikationsmethoden wie PCR- oder NGS-Systeme ersetzt werden. Wo dies möglich ist, können NGS und PCR für den breiten und spezifischen Virusnachweis in Ausgangs- und Erntematerial geeignet sein.
Unsere Experten für Zulassungsfragen haben die Änderungen an der Leitlinie ICH Q5A(R2) evaluiert und bieten Webinare sowie Vorträge dazu an, um Biopharmaunternehmen dabei zu unterstützen, die Chancen und Herausforderungen zu verstehen, die sich aus der überarbeiteten Leitlinie für die Umsetzung neuer Ansätze ergeben.
ICH Q5A(R2): Was ist neu und was ändert sich?
Geltungsbereich der Q5A(R2)-Leitlinie des ICH
Einfluss auf biologische Sicherheitsprüfungen
Einfluss auf die Virusabreicherung
Kürzlich wurde die Revision der ICH-Leitlinie Q5A (R2), welche die Virussicherheit von Biotechnologieprodukten aus Zelllinien menschlichen oder tierischen Ursprungs behandelt, veröffentlicht.
Eine wichtige Strategie zur Virusrisikominderung besteht im Prüfen des Produkts durch geeignete Schritte während des Herstellungsprozesses.
Die Anforderungen an die Virusabreicherung bleiben weitgehend gleich. Plattformprozessen wird die Flexibilität geboten, mit angemessener Begründung Vorkenntnisse zu nutzen.
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Weitere Informationsquellen
Webinar: Viral safety of biologics: What's changing with the ICH Q5A revision?
Webinar: PDA Virus Conference Follow Up: What to Expect with ICHQ5A (R2) for mAbs, CGT, and Beyond
Whitepaper: Regulatory Considerations for Implementation of Alternative Microbial Methods for Quality Control Testing
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